Im Strafgesetzbuch (StGB) sind eine Vielzahl von Verhaltensweisen beschrieben, die mit Strafe bedroht sind. Daneben finden sich in zahlreichen Nebengesetzen spezielle Straftatbestände.
Die Strafprozessordnung (StPO) enthält die Regeln, nach denen die Schuld eines einer Straftat Verdächtigten festgestellt wird.
Der Strafverteidiger sorgt dafür, daß die Rechte des Beschuldigten im Ermittlungs- und Strafverfahren gewahrt werden.
Bei schwerwiegenden Vorwürfen wird dem Beschuldigten ein Anwalt seines Vertrauens als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Eine effektive Strafverteidigung dient zum einen dem Schutz des einzelnen Rechtsunterworfenen, zum anderen aber auch der Verteidigung des Rechtsstaates.
Eine unverzichtbare Errungenschaft unseres Gemeinwesens ist die Einbindung der Staatsgewalt in ein Regelwerk, daß die Strafverfolgungsbehörden zwingt, den Mitmenschen, die im Verdacht stehen eine Straftat begangen zu haben, respektvoll als Mitglied der Rechtsgemeinschaft zu begegnen. Der Verdächtige ist solange unschuldig, solange er nicht in einem geordneten Verfahren einer Straftat überführt ist.
Darüber zu wachen, ist meine Aufgabe als Strafverteidiger.